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Stellung der FrauTraditionell
ist die Stellung der Frau durch den Koran vorgegeben: -
Männer
sind von Gott bevorzugt -
das
Paradies steht aber auch den Frauen offen -
Frauen
sollen ihren Männern gehorchen -
die Ehe
hat sakramentalen Charakter/ ist heilig -
die
Scheidung geht immer vom Mann aus -
Frauen könne
sich nur durch Loskaufen oder durch eine Klausel im Ehevertrag trennen -
Jungen
erben den doppelten Anteil der Mädchen -
Ehefrauen
sind erbberechtigt -
Das
Sorgerecht für die Kinder liegt beim Mann -
Berühmt-
berüchtigte Sure 4, Vers 38: „ Die Männer sind den Weibern überlegen wegen
dessen, was Allah den einen vor den anderen gegeben hat, und weil sie von ihrem
Geld für die Weiber auslegen. Die rechtschaffenen Frauen sind gehorsam und
sorgsam in der Abwesenheit ihres Gatten, wie Allah für sie sorgte. Diejenigen
aber, für deren Widerspenstigkeit ihr fürchtet– warnet sie, verbannt sie n
die Schlafgemächer und schlagt sie. Und so sie euch gehorchen, so suchet keinen
Weg wider sie, siehe Allah ist hoch und groß.“ So ist die Situation der Frauen in den Dörfern auf
dem Land größtenteils immer noch. Dort ist die Bevölkerung immer noch streng
religiös und Frauen sind hauptsächlich zum Kinder kriegen und aufziehen da. Situation in den Städten: -
haben
grundsätzlich mehr Probleme als westliche Frauen -
In den
letzten 10 Jahren sind die Frauenbewegungen stärker und organisierter geworden
(Frauenbewegung ging von Istanbul aus) -
8. März
ist „Tag der Frau“ (allerdings
könne die Frauen, die lesen können und deshalb davon wissen wegen ihres
Berufes nicht daran teilnehmen und die Übrigen wissen erst gar nichts davon) -
viel
Frauen haben ein akademische Ausbildung, finden aber danach keine Arbeit, so ist
zum Beispiel per Gesetz festgeschrieben, dass nur 10 % der Richter Frauen sein dürfen,
da im Koran geschrieben steht, dass nur Männer genügend Urteilsvermögen
haben, um über das Leben anderer Personen zu entscheiden. Aber auch in anderen
Berufen haben sie Probleme. -
schlechtere
Löhne und Arbeitsbedingungen als bei den Männern -
es gibt
fast keine Halbtagsstellen, so dass die Meisten dann doch Hausfrauen und Mütter
bleiben -
häuslicher
Raum ist den Frauen vorbehalten -
Männer müssen
verheiratet sein, um aufsteigen zu können, Frauen müssen ledig sein -
Arbeitsrecht
hing lange Zeit von der Einwilligung des Ehemanns ab, mittlerweile aber geändert -
die Hälfte
aller Frauen unterliegt zu Hause der Prügelstrafe -
ärmere
Frauen glauben, dass Frauenrechte nur für privilegiertere und gebildetere
Frauen sind -
die
Regeln in der Stadt werden bei weitem nicht so streng gehandhabt wie auf dem
Land - je höher der Entwicklungsstand, desto weniger Kinder
von Gleichstellung noch weit entfernt Aber: -
1859
wurde die erste (kostenlose) Mädchenschule gegründet -
1876
wurde das erste Institut zur Ausbildung von Lehrerinnen gegründet -
schon vor
1930 wurde das Harem und der Schleier verboten -
1930
bekamen Frauen das Wahlrecht -
das
Tragen religiöser Abzeichen in der Öffentlichkeit ist verboten (z. B. Kopftücher
an Schulen und Universitäten) Das
Kopftuch ist eigentlich kulturell bedingt, wurde aber zu einer Bekenntnisfrage
emporgehoben. Allerdings können heute Mädchen selber entscheiden, ob sie es
tragen wollen oder nicht (allerdings häufig mit mehr oder weniger starkem Druck
von der Familie). Das
Bewusstsein der Männer über die Frauen bestimmen zu können, ist nach wie vor
sehr groß. Trotz
der alles bestimmenden Macht des Korans, die erst durch Atatürk eingeschränkt
wurde, gab es schon früh Gegner der frauenfeindlichen Auslegung des Korans: Ibn
Arabi (1165- 1240, spanisch- arabischer Mystiker)
: „ Wer den Wert der Frauen und das in ihnen liegende Geheimnis kennt, der
wird sich nicht enthalten, sie zu lieben; ja die Liebe selbst zu ihnen gehört
zur Vollkommenheit des Gotteskundigen, denn sie ist eine Erbschaft vom Propheten
und eine göttliche Liebe.“ Averroes
Ibn Ruschd (1126- 1198, in Spanien lebender Philosoph): „In diesen unseren
Staaten kennt man die Fähigkeit der Frauen nicht, weil man sie dort nur für
die Fortpflanzung einsetzt. Deswegen bestellt man sie zur Bedienung ihrer Ehemänner,
zum Kinderaufziehen und Stillen an. Das macht ihre – anderen möglichen-
Aktivitäten zunichte. Weil die Frauen in diesen Staaten für keine der
menschlichen Wirksamkeiten für fähig gehalten werden, geschieht es oft, das
sie Pflanzen gleichen. Dass sie in
diesen Staaten eine Last für die Männer sind, ist einer der Gründe für die
Armut dieser Staaten.“ Die Stellung der Frau ist in der heutigen Zeit immer noch prägend durch den Koran. -die Grundidee des Islam ist der Glaube an den Gott Allah und an ein jüngstes Gericht bei dem dieser dem guten Menschen die Wonne des Paradieses und den Bösen die Qualen des ewigen Höllenfeuers zugeteilt wird. -die Stellung der Frau hat sich dennoch in vielerlei Hinsicht verbessert, laut dem Koran haben beide Geschlechter gleiche religiöse Rechte und Pflichten, sie sind beide Stellvertreter Gottes. Zitat: „Die gläubigen Männer und Frauen sind untereinander Freunde. Sie gebieten, was recht ist, verbieten, was verwerflich ist, verrichten das Gebet, leisten die Pflichtabgabe und gehorchen Gott und seinen Gesandten. Ihrer wird sich Gott dereinst erbarmen […]“ -nach dem Koran erhält die Frau das Brautgeld (Herkunft und Rang, ihr Alter und ihre Schönheit bestimmen dieses) -außerdem muss der Mann der Frau eine Morgengabe (Mahr) ausrichten. Diese Mahr muss der Mann der Frau zur freien Verfügung überlassen, da sie sich in eine ökonomische Abhängigkeit vom Mann begibt - die Frau hat in der Familie die Aufgabe, den Familienverband zu festigen und zu stärken, und die Kinder zu erziehen. -Die Eheschließung sollte nur aus Liebe eingegangen werden. Die Ehe beruht auf einem zivilrechtlichen Vertrag. Vertragspartner ist ein Vormund der Braut, zumeist der Vater oder der Bruder. Der Vormund des Mädchens kann sie auch zur Heirat zwingen. -Laut dem Koran ist es einem Mann gestattet mit mehreren Frauen gleichzeitig verheiratet zu sein, jedoch ist es auch seine Pflicht, jede einzelne gleichwertig im Bezug auf die anderen zu behandeln, auch muss er die Zustimmung seiner ersten Frau bekommen -muslimische Frauen sollen keine nichtmuslimischen Männer heiraten. Einem Muslim ist es jedoch gestattet, eine Christin, Jüdin zu heiraten. -ist der Mann gestorben, muss die Frau eine Trauerzeit von 4 Monaten und 10 Tagen einhalten. Nach der Scheidung beträgt die Wartezeit mindestens 3 Monate. Im Gegensatz dazu darf ein Muslim sofort wieder heiraten. -Jugend ist kein Grund der gegen die Ehe spricht -dennoch ist zu beachten das eine Scheidung, in den Augen Gottes das Hassenswerteste ist, was es unter allen erlaubten Dingen gibt. Somit ist eine Scheidung durch eine Vielzahl von Klauseln und Bestimmungen eingedämmt. -Abtreibung ist generell verboten, eine Ausnahme ist nur dann gestattet wenn das Leben der Frau in Gefahr ist, oder zum Schutz ihrer Gesundheit -Frauen sollen sich in der Öffentlichkeit schamvoll kleiden. -der Schleier ist unter anderem ein Symbol der Unterdrückung. -Männer und Frauen verkehren auch nicht in der Öffentlichkeit mit einander. Diese weitgehende Trennung wird bezeichnet als „Pardah“ -Frauen haben die Pflicht, weit aus mehr als die Männer, die Begierde des anderen Geschlechts nicht herauszufordern. Stellung
der Frau in der Türkei Die Stellung der Frau in der Türkei wurde vor allem durch den Koran geprägt. Dieser gibt unter anderem vor, dass Männer von Gott bevorzugt werden, dass Frauen ihren Männern gehorchen sollen, dass die Scheidung der Eheleute immer vom Mann ausgeht oder dass das Sorgerecht für die Kinder dem Mann überlassen wird. Ein wichtiger Auszug aus dem Koran : Sure 4, Vers 38 „ Die Männer sind den Weibern überlegen wegen dessen, was Allah den einen vor den anderen gegeben hat, und weil sie von ihrem Geld für die Weiber auslegen. Die rechtschaffenden Frauen sind gehorsam und sorgsam in der Abwesenheit ihres Gatten, wie Allah für sie sorgte. Diejenigen aber, für deren Widerspenstigkeit ihr fürchtet- warnet sie, verbannt sie in die Schlafgemächer und schlagt sie. Und so sie euch gehorchen, so suchet keinen Weg wider sie, siehe Allah ist hoch und groß.“ Um ihren Frauen klar zu machen dass diese einen Fehler begangen haben, ist es die Aufgabe ihres Mannes sie vorerst zu verwarnen. Sollten sie einen zweiten Fehler machen, sollen ihre Männer ihnen zur Strafe den Sex verweigern. Bei einem dritten Fehler sollen die Männer ihre Frauen ohne Vorwarnung schlagen. Seitdem die Türkei ein eigener Staat mit einem eigenen Grundgesetz ist, sind diese traditionellen Lebensweisen jedoch teilweise veraltet oder sogar verboten. Es gibt also deutliche Unterschiede zu früher. Ein Beispiel ist das Tragen eines Kopftuches. Für besonders religiöse Menschen, die nach dem Koran Leben, ist dieses Pflicht. In öffentlichen Gebäuden ist es aber verboten ein Kopftuch oder andere religiöse Symbole zu tragen, da alle Menschen eine freie Meinung haben , die durch so etwas nicht beeinflusst werden sollte. Keinen
Unterschied zu früher gibt es jedoch wenn es darum geht, dass die Frauen ihrem
Mann gegenüber viel Respekt zeigen müssen. Außerdem müssen sie sich darüber
bewusst sein, dass die Ehre ihrer Familie das Wichtigste ist, so dass sie darauf
achten müssen diese nicht zu verletzten.
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